Berufsschulpflicht für minderjährige Personen

Für Schüler:innen, die noch nicht volljährig sind und die Hauptschule, die Realschule, die Werkrealschule, die Gemeinschaftsschule oder vorzeitig das Gymnasium verlassen, besteht grundsätzlich die Pflicht zum Besuch der Berufsschule.

Für Auszubildende richtet sich der Schulbesuch nach dem Ausbildungsort und dem Ausbildungsberuf. Bei Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag nach dem Wohnort, wobei ab Süßen filsaufwärts die beruflichen Schulen Geislingen zuständig sind.

Anmeldung der Schülerinnen und Schüler

  • ohne Hauptschulabschluss und ohne Ausbildungsvertrag

Schüler:innen melden sich  bei der hauswirtschaftlichen oder der gewerblichen Schule ihres Einzugsgebietes an. Die Anmeldung entspricht einer bedingten Aufnahmezusage. Die beruflichen Schulen entscheiden dann zum Ende der ersten Schulwoche, an welcher beruflichen Schule eine Aufnahme in das Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) oder in die Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) möglich ist.

Erforderlichenfalls wird der Besuch eines Vorqualifizierungsjahres Arbeit/ Beruf zum Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) empfohlen.

 

  • mit Hauptschulabschluss und ohne Ausbildungsvertrag

Schüler:innen müssen sich entscheiden, ob sie sich kaufmännisch, gewerblich-technisch oder hauswirtschaftlich orientieren wollen. Entsprechend melden sie sich dann bei der kaufmännischen, gewerblichen oder hauswirtschaftlichen Schule ihres Einzugsgebietes an.

Die Anmeldung entspricht einer bedingten Aufnahmezusage. Die beruflichen Schulen entscheiden dann zum Ende der ersten Schulwoche an welcher beruflichen Schule eine Aufnahme in das Berufseinstiegsjahr (BEJ) oder in die Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) möglich ist.

 

Erforderlichenfalls wird der Besuch einer einjährigen Berufsfachschule oder einer zweijährigen Berufsfachschule empfohlen.

 

  • Geflüchtete Jugendliche

Schüler:innen in der Raumschaft Geislingen melden sich mit Unterstützung der betreuenden Personen direkt an der Gewerblichen Schule Geislingen an.

Schüler:innen in der Raumschaft Göppingen wenden sich an die Meldestelle zur Überwachung der Berufsschulpflicht im Landkreis Göppingen an der Kaufmännischen Schule Göppingen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Meldestelle des Geschäftsführenden Schulleiters an der Kaufmännischen Schule Göppingen, Telefon 07161 613-150 bzw. 07161 613-154.

 

  • Jugendliche ohne Deutschkenntnisse

Schüler:innen melden sich mit Unterstützung der betreuenden Personen im Raum Geislingen direkt an der Gewerblichen Schule Geislingen und im Raum Göppingen direkt an der Kaufmännischen Schule Göppingen oder der Justus-von-Liebig-Schule Göppingen an, um das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse (VABO) zu besuchen.

 

  • Jugendliche mit Ausbildungsvertrag bzw.
    einem Vertrag zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule

Schüler:innen werden in der Regel durch ihren Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule angemeldet. Für Auszubildende richtet sich der Schulbesuch nach dem Ausbildungsort und dem Ausbildungsberuf.

 

Die Aufnahme der Schüler:innen findet voraussichtlich an allen beruflichen Schulen am Montag, 9. September 2024 statt. Weitere Angaben hierzu können Sie der jeweiligen Homepage der Schule entnehmen.